Tätigkeitsprofile
Udo Bertelmann:
Als Kanzleigründer bin ich auf die Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes, des Arbeitsrechts, des Immobilien- und Mietrechts spezialisiert.
Gewerbliche Rechtsschutz:
Der gewerbliche Rechtsschutz bezieht sich auf Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts sowie auf das Arbeitsrechts und sonstige Fälle der Forderungsbeitreibung unserer Mandantschaft mit gewerblichem Hintergrund.
Im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrrecht befassen wir uns mit den klassischen Fällen der Abmahnung. In vielen Fällen werden Gewerbetreibende und Firmen mit Abmahnungen konfrontiert, die vermeintliche oder tatsächliche Rechtsverstöße gegen Wettbewerbsverbote oder unzulässige Nutzungen geschützter Marken und Urheberrrechte zum Gegenstand haben. Dabei wird, verbunden mit einer Abmahnung, in der der Gesetzesverstoß aufgezeigt wird, durch den Rechteinhaber oder Wettbewerber Unterlassung und die Abgabe eines Vertragsstrafeversprechens gefordert.
Die Beratung und anwaltliche Betreuung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ist in zu nehmendem Maße geboten, da hier nicht selten rechtsmissbräuchlich gegen Konkurrenten auf dem Markt vorgegangen wird. Gerichtlich wird hierbei oft mit Mitteln der einstweiligen Verfügung gearbeitet, nicht selten entwickeln sich hieraus sog. Hauptsacheklagen. Maßgebliches Kriterium dafür ist, inwieweit hinsichtlich eines Rechtsverstoßes eines Wiederholungsgefahr besteht. Weit verbreitet sind diese Formen der rechtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung beim Onlinehandel oder auch Fernabsatzgeschäfte genannt. Hauptfälle der im Internet verfolgten Rechtsverstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts sind unrichtige Widerrufsbelehrungen, unzureichende Angaben von Energieeffizienzklassen bei Elektrogroßgeräten und fehlerhafte Angaben zu Versandkosten und Lieferzeiten. Im Bereich des Urheberrechts besteht oft Streit über die unberechtigte Nutzung von Ablichtung und Fotografien, ohne Nutzungsbefugnis durch den Urheber der Bilder. Häufig sind auch fast unbemerkte Verstöße gegen das Urheberrecht bei Downloads von Filmen oder Musikdateien im Internet. Verstöße gegen das Urheberrecht und gegen das Wettbewerbsrecht sind nicht selten mit erheblichen Schadensersatzforderungen verbunden. In jedem Fall ist hier unverzügliches Handeln geboten, da Sie anderenfalls den Erlass einer einstweiligen Verfügung riskieren, ohne selbst rechtliches Gehör zu bekommen. Meistens sind dann bereits erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten entstanden. Fragen Sie uns! Wir können Ihnen in vielen Fällen helfen, dies zu vermeiden.
Arbeitsrecht:
Die Hauptfälle meiner anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht sind Kündigungsschutzklagen und Lohnklagen. Häufig werden dabei Fragen nach den Möglichkeiten einer Abfindungszahlungen gestellt. Mit Ausnahme der Regelung in § 1 a Kündigungsschutzgesetz gibt es allerdings keine gesetzlichen Abfindungsansprüche. Abfindungen werden häufig in laufenden Kündigungsschutzprozessen erstritten oder vereinbart. Ansprüche auf Abfindung können sich daneben aus Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen ergeben. Daneben wird häufig darüber gestritten, ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer Urlaubsabgeltungsansprüche hat. Außerdem sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn ein Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund gekündigt wurde oder gekündigt werden soll. Wir helfen Ihnen aber auch dann, wenn Sie ein Zeugnis bekommen haben, das Ihnen nicht gefällt und das Sie für inhaltlich unzutreffend halten. Für Arbeitsrechtsstreitigkeiten bietet sich eine Rechtsschutzversicherung an, da es hier, anders als im übrigen Zivilrecht, keine Kostentragungsverpflichtung beim Unterliegen im Rechtsstreit gibt. Sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer haben also stets ihre Kosten anwaltlicher Vertretung selbst zu tragen. Arbeitsrechtsverfahren unterliegen dem Grundsatz der Beschleunigung. Das heißt, dass in der Regel binnen Monatsfrist eine Güteverhandlung anberaumt wird.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Wettbewerbsrecht
- Urheberrecht
- Markenrecht
- Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzklagen
- Lohnklagen
- Zeugnisstreitigkeiten,
- Mietrecht / gewerbliches Mietrecht
- Zahlungsstreitigkeiten
- Räumungsklagen
- Mieterhöhungen
- Betriebskostenprüfungen
- Allgemeines Zivilrecht
- Vertragsrecht/Vertragsgestaltung
- Kaufrecht
- Gewährleistungs- und Garantiefragen
- Erbrecht
- Gesetzliche Erbfolge
- Testament
- Erbverträge
- Versicherungsrecht
- alle Probleme des privaten Versicherungsrechts, zum Beispiel Rücktritt oder Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer oder behauptete Auskunfts- oder Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers; hierzu zählen Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Hausrat-, Rechtschutz-, Reisegepäck- und Privathaftpflichtversicherungen
- Verkehrsrecht
- Unfallregulierung nach unverschuldeten Verkehrsunfall
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wie zum Beispiel Reparaturkosten (auch auf Gutachtenbasis), Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, u.a.
- Interessenvertretung gegenüber der Kaskoversicherung
Tätigkeitsschwerpunkt Ursula Berenz:
- Familienrecht
- Sorge- und Umgangsrecht, einstweilige Anordnungen
- Ehescheidung und Folgesachen
- Lebenspartnerschaftsrecht
- Unterhaltsrecht
- Vaterschaftsfeststellungen und -anfechtungen
- Vermögensauseinandersetzungen
- Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Gewaltschutzverfahren
